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Berufsintegriertes Studium

Das berufsintegrierte Studium dauert vier Jahre. Die Studierenden haben eine feste Anstellung von 60 bis 75 % in einer von der HFS Zizers anerkannten Institution des sozialpädagogischen Berufsfelds. Sie besuchen wöchentlich einen Schultag in Zizers. Hinzu kommen zwei Kurswochen, 80 Stunden im musisch-kreativen und sportlichen Bereich sowie einmal pro Quartal ein drei-Tages-Block Unterricht.

Der Unterricht im 1. und 2. Studienjahr findet weitgehend gemeinsam mit den Vollzeitstudierenden des 1. Studienjahres statt, im 3. und 4. Studienjahr gemeinsam mit denen des 3. Studienjahres der Vollzeitausbildung. Zusätzlich zu den Schultagen ist mit Selbststudium zur Vorbereitung und Vertiefung der Unterrichtsmodule sowie mit studienbegleitenden Aufgaben zu rechnen.

Wer sich für das berufsintegrierte Studium bewirbt, absolviert sein Vorpraktikum möglichst in der künftigen Ausbildungsinstitution.
Ein durch Arbeitsvertrag und Ausbildungsvereinbarung zugesicherter Praxis-Ausbildungsplatz ist Bedingung für die Zuteilung eines Studienplatzes.

 

Das berufsintegrierte Studium verbindet die Ausbildung mit einer festen Anstellung (50 bis 75 %) in einer anerkannten Praxisinstitution über vier Jahre. Die Rahmenbedingungen dazu sind in den Richtlinien zur Praxisausbildung berufsintegriert (bi) festgelegt.

Die HFS Zizers empfiehlt Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Aufnahmeverfahren für die berufsintegrierte Ausbildung, ihr Praktikum möglichst in der künftigen Ausbildungsinstitution zu absolvieren. Das dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Für das Vorpraktikum gelten die Richtlinien und Begleitpapiere der HFS Zizers. Für den Studienbeginn jeweils im August muss die Berufseignung aufgrund des Vorpraktikums bis 1. Juni nachgewiesen werden.

Die berufsintegrierte Ausbildung an der HFS Zizers beginnt im August und dauert vier Jahre. Für die Theorieausbildung sind in der Regel ein wöchentlicher Schultag, vier Kursblöcke von drei Tagen pro Jahr und eine jährliche Kurswoche vorgesehen. Der Theorie-/Praxisintegration dienen pro Studienjahr drei bis vier Halbtage gemeinsamer Auswertung sowie im 2. und 3. Studienjahr je vier halbtägige Sitzungen Ausbildungssupervision.

Die Praxisausbildung innerhalb der berufsintegrierten Ausbildung findet im Rahmen einer festen Anstellung in einer sozialpädagogischen Praxisinstitution statt. Die praktische Arbeitszeit soll in der Regel 75 % umfassen. Sie soll nicht überschritten werden, kann jedoch allenfalls bis minimal 60 % reduziert werden.

Normalerweise geht die HFS Zizers davon aus, dass die Arbeitsverhältnisse auf die gesamte Ausbildung von vier Jahren eingegangen werden. Auf begründetes Gesuch hin kann die Arbeitsstelle nach dem 2. oder 3. Ausbildungsjahr gewechselt werden. Innerhalb der Ausbildungszeit sollen die Studierenden zunehmend pädagogische Verantwortung übernehmen können und in die Bezugspersonenarbeit einbezogen werden. Hier muss gerade in Kleininstitutionen vorgängig geprüft und unter den Ausbildungspartnern und -partnerinnen ausdiskutiert werden, wie weit dies möglich ist und ob allenfalls ein Wechsel des Ausbildungsplatzes nach zwei Jahren sinnvoll wäre und geplant werden sollte.

Die HFS Zizers anerkennt Praxisinstitutionen mit Schwerpunkt Sozialpädagogik, welche folgende grundsätzlichen Bedingungen erfüllen:

  1. Durch eine anerkannte höhere Fachschule (HF) für Sozialpädagogik der Deutschschweiz genehmigtes internes, auf die Institution angepasstes Ausbildungskonzept. Es ist vor Ausbildungsbeginn eines SpiA’s / einer SpiA eine Kopie des Anerkennungsschreibens abzugeben. Mindestens alle fünf Jahre muss das Ausbildungskonzept aktualisiert und einer anerkannten HF für Sozialpädagogik für die Anerkennung eingereicht werden. Die HFS Zizers gibt dazu ein Dokument «Merkpunkte zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts» ab.
  2. Praxisausbildung durch qualifizierte Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen
    mit absolvierter anerkannter PA-Weiterbildung (15 Tage oder Umfang von 300 Lernstunden gemäss Vorgaben der HF in Sozialpädagogik), welche mit den Sozialpädagog:innen in Ausbildung zusammenarbeiten. (Sozialarbeiter:innen, Heilpädagog:innen, Pädagog:innen, Psycholog:innen und Lehrpersonen mit mind. zweijähriger sozialpädagogischer Berufspraxis und einer HFS anerkannten PA-Weiterbildung gelten als äquivalent).
  3. Die Institution unterstützt die transparente Zusammenarbeit mit der Schule und richtet sich nach den Richtlinien für die Praxisausbildung berufsintegriert. Detailliertere Angaben sind in den Richtlinien für die Praxisausbildung berufsintegriert der HFS Zizers aufgeführt.

Um einen Studienplatz zu reservieren, muss ein Praxisausbildungsplatz in einer anerkannten sozialpädagogischen Ausbildungsinstitution nachgewiesen werden. Die Abmachungen zwischen Institution, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin in Ausbildung und Schule sind in der Ausbildungsvereinbarung festzuhalten. Dieses Dokument muss bei der Schule unterschrieben bis 1. Juni vorliegen.

Schulgeld: jährlich CHF 2'100 

Lohn: Der Lohn während der Ausbildungszeit (bi) richtet sich nach den Anstellungsbedingungen der Ausbildungsinstitutionen.

Stipendien: Wir empfehlen den Studierenden in ihrem Wohnsitzkanton ein Stipendiengesuch einzureichen.

Kontakt

HFS Zizers
Kantonsstrasse 8
7205 Zizers
081 307 38 07
@email